Neuer Weg der betrieblichen Altersversorgung
Pensionsfonds gibt es in Deutschland seit 2002. Sie unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht, können ihr Vermögen aber frei am Kapitalmarkt anlegen. Die Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen an den Pensionsfonds.Ihre Vorteile
- Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt-Umwandlung mit Möglichkeit der Riester-Förderung ist erfüllt
- Beitrags-Zusage mit Mindestleistung möglich
- Bilanzneutral
- Kein Versorgungs-Risiko, Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich unmittelbar an den Pensionsfonds
- Bei Entgelt-Umwandlung besteht Sozialversicherungs-Freiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Zusammen mit unseren Partnern im genossenschaftlichen FinanzVerbund bieten wir Ihnen passende Lösungen für alle Varianten der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Experten her.


